e-Learning | Lobby
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Bis zu fünf Zeitstunden der anwaltlichen Fortbildung können im Wege des Selbststudiums absolviert werden, sofern eine Lernerfolgskontrolle erfolgt. Die Fortbildung ist durch Bescheinigungen und Lernerfolgskontrollen nachzuweisen. Das Hamburger Institut bietet diese Form der Fortbildungsmöglichkeit als eLearning an.
In den angebotenen Kursen haben Sie in einem ersten Schritt die Möglichkeit, sich in einem Lernvideo oder Podcast mit dem speziellen Thema vertraut zu machen. Im Anschluss erfolgt die Lernkontrolle durch einen Multiple Choise Test. 50 % der Fragen müssen richtig beantwortet werden, der Test kann im Falle des Nichtbestehens sofort wiederholt werden.